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Die strafrechtlichen Bandennormen unter besonderer Berücksichtigung des Phänomens der Organisierten Kriminalität
Die Frage nach den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Tat als Bandentat qualifizieren zu können, beschäftigt Rechtsprechung und Literatur schon seit Ende des 19. Jahrhunderts. Zwar wurde der gesetzestechnische Begriff der Bande erst 1969 in Gestalt des § 244 I Nr. 3 a.F. in das StGB eingeführt, von Bandendiebstahl wurde aber bei der Tatbegehung durch mehrere, zur fortgesetzten Begehung ...

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